Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 – Gültig für alle Hardware R&D & Prototyping-Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Entwicklungsarbeiten im Bereich CAD-Konstruktion, Prototyping und Design for Manufacturing (DFM) zwischen Anton Steenken / Engineer Your Idea (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von R&D-Dienstleistungen (Mechanische Entwicklung, CAD-Design, Prototyping-Beratung) im Rahmen eines monatlichen Retainers („Hardware R&D Retainer").

Die Zusammenarbeit erfolgt agil in wöchentlichen Iterationen (Sprints). Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und den anerkannten Regeln der Technik.

Da es sich um iterative R&D-Prozesse handelt, werden die Leistungen primär als Dienstvertrag (§ 611 BGB) erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg, insbesondere die finale Marktreife oder Zertifizierungsfähigkeit eines Produkts, wird nicht geschuldet.

Der Auftragnehmer koordiniert bei Bedarf die Fertigung von Prototypen über sein Netzwerk. Die reinen Herstellungs- und Materialkosten für physische Bauteile (3D-Druck, CNC, Spritzguss) durch Dritte sind nicht im monatlichen Retainer enthalten und werden separat in Rechnung gestellt oder vom Kunden direkt beauftragt.

§ 3 Laufzeit & Kündigung

Der Retainer-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Es gilt eine anfängliche Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten (Quartal), um fundierte Entwicklungszyklen zu gewährleisten.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale (Retainer) in Höhe von 5.000,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Retainer wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Kosten für externe Fertigungsdienstleistungen, Materialbeschaffung oder Lizenzen, die für den Prototypenbau notwendig sind, werden nach vorheriger Freigabe durch den Kunden separat abgerechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten & Meilenstein-Abnahmen

Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Entwicklung notwendigen Informationen, Spezifikationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Entwicklungsprozess beinhaltet regelmäßige Meilensteine (z. B. nach Abschluss eines Sprints oder einer CAD-Iteration). Der Kunde prüft die vorgelegten Zwischenergebnisse zeitnah.

Mit der schriftlichen Freigabe (E-Mail genügt) eines Meilensteins bestätigt der Kunde die konzeptionelle und technische Richtung. Spätere Änderungswünsche an bereits freigegebenen Meilensteinen gelten als neue Anforderungen und werden im Rahmen der laufenden Sprints priorisiert bearbeitet.

§ 6 Haftung & Produktsicherheit

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Ausschluss der Produkthaftung: Der Auftragnehmer fungiert ausschließlich als externer Entwicklungs-Dienstleister. Die finale rechtliche Verantwortung für das Produkt, dessen Marktfähigkeit, Sicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH) sowie die Einhaltung gesetzlicher Normen obliegt vollumfänglich dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter (insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz) frei, die aus der Nutzung, Vermarktung oder Herstellung der entwickelten Produkte resultieren.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die mangelfreie Fertigung durch Dritte (Herstellernetzwerk), sondern haftet lediglich für die vertragsgemäße Erstellung der Konstruktionsdaten (z. B. DFM-Validität zum Zeitpunkt der Übergabe).

Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten sowie der vom Auftragnehmer übergebenen Zwischenstände und Konstruktionsdaten selbst verantwortlich.

Schutzrechte Dritter (Freedom to Operate): Die Prüfung, ob die entwickelten Produkte, Konstruktionen, CAD-Modelle oder Konzepte gegen bestehende Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen, obliegt vollumfänglich dem Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung oder Gewährleistung.

§ 7 Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum

Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte (insbesondere an Entwürfen, Konstruktionsdaten, CAD-Modellen und Zeichnungen) verbleiben beim Auftragnehmer.

Mit der vollständigen Bezahlung der fälligen monatlichen Retainer-Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Kunden das exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Entwicklungsdaten für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeines technisches Know-how, Methoden und DFM-Prinzipien, die während der Arbeit erworben wurden, auch für andere Projekte zu nutzen, sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden verletzt werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Projektabschluss (oder Erreichen signifikanter Meilensteine) als Referenz auf seiner Webseite (inkl. Logo) zu nennen, sofern keine Geheimhaltung (NDA) dem entgegensteht.

§ 8 Vertraulichkeit (Geheimhaltung)

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und technischen Daten strikt vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Separate Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) gehen diesen AGB vor.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.